Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der CareExperts Personalservice GmbH für die Arbeitnehmerüberlassung


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den zwischen der CareExperts Personalservice GmbH (nachfolgend „CareExperts“) und dem Entleiher abgeschlossenen Rahmenverträgen sowie den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.

(2) Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Rahmenvertrages und der Einzelvereinbarungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Entleihers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Arbeitgeberstellung und Weisungsrecht

(1) Die von CareExperts überlassenen Mitarbeiter stehen in einem Arbeitsverhältnis zu CareExperts.

(2) Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeiter hinsichtlich der konkreten Arbeitsausführung den Weisungen des Entleihers.

(3) Zwischen dem Entleiher und den überlassenen Mitarbeitern wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

3. Weiterüberlassungsverbot

Die vom Entleiher eingesetzten Mitarbeiter dürfen Dritten nicht zur Arbeitsleistung überlassen werden. Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verwiesen.

4. Pflichten des Entleihers

(1) Der Entleiher verpflichtet sich, die für den jeweiligen Einsatz geltenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

(2) Der Entleiher hat die überlassenen Mitarbeiter vor Tätigkeitsaufnahme über die arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

(3) Arbeitsunfälle, die überlassene Mitarbeiter betreffen, sind CareExperts unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Entleiher informiert CareExperts unverzüglich über bevorstehende oder laufende Arbeitskampfmaßnahmen im Einsatzbetrieb.

5. Einsatz der Mitarbeiter

(1) Die überlassenen Mitarbeiter dürfen ausschließlich entsprechend der vereinbarten Tätigkeit eingesetzt werden.

(2) CareExperts ist berechtigt, Mitarbeiter durch andere, gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Entleihers entgegenstehen.

(3) Kann ein Mitarbeiter seine Tätigkeit aus Gründen, die CareExperts nicht zu vertreten hat, nicht aufnehmen oder fortsetzen, wird CareExperts sich nach Möglichkeit um geeigneten Ersatz bemühen. Ein Anspruch auf Stellung einer Ersatzkraft besteht nicht.

6. Haftung

(1) CareExperts haftet für die sorgfältige Auswahl der überlassenen Mitarbeiter entsprechend der vereinbarten Qualifikation.

(2) Die Mitarbeiter erbringen ihre Tätigkeit unter Leitung und Aufsicht des Entleihers. CareExperts haftet daher nicht für Schäden, die aus der konkreten Arbeitsausführung entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von CareExperts beruhen.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht unbefugt offengelegt werden.

(3) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

8. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

CareExperts Personalservice GmbH gültig ab Juni 2026

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